Dr. Morteza Mobalegh Naseri
Ingenieurbüro Experting
KFZ-Sachverständige
42107 Wuppertal
Tel.: 0202 51 98 90 90
Mobil: 0172 8021219
Fax: 0202 51 98 90 95
Mail: auto@experting-group.de
Web: www.experting-group.de
Auftragserteilung / Abtretung (erfüllungshalber) / Zahlungsanweisung /
Widerruf des Gutachtenauftrags mit Widerrufsbelehrung
Ingenieurbüro Experting KFZ-Sachverständige
Gathe 55
42107 Wuppertal
Auftraggeber / Geschädigter
Vorsteuerabzugsberechtigt:
Versicherungsnehmer / Schädiger
Auftragserteilung
Ich beauftrage das o. g. KFZ-Sachverständigenbüro, ein Gutachten zur Beweissicherung zu erstellen.
Das Sachverständigenbüro berechnet sein Honorar nach der Schadenhöhe – also im Reparaturschadenfall die vom Auftragnehmer ermittelten Reparaturkosten netto zzgl. einer etwaigen Wertminderung; im Totalschadenfall der ermittelte Wiederbeschaffungswert brutto ohne Abzug des Restwertes, gemäß eingesehener und umseitig abgedruckter Honorarvereinbarung zzgl. erforderlicher Nebenkosten.
Erklärung des Auftraggebers zur Ausführung der Gutachtenerstellung vor Ablauf der Widerspruchsfrist
In Kenntnis der beigefügten Widerspruchsbelehrung stimmen Sie durch Ihre Unterschrift zu und verlangen ausdrücklich, dass mit der Gutachtenerstellung sofort begonnen wird.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass mit der Leistung erfüllungshalber eine Stundung der „Grundforderung“, hier also der Honorarforderung verbunden ist, weshalb der Sachverständige auf diese erst zurückgreifen darf, wenn der Versuch der anderweitigen Befriedigung aus ihm erfüllungshalber übertragenen Forderung gegen den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer fehlgeschlagen und damit die Stundung der Honorarforderung entfallen ist.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er, auch wenn der Sachverständige seiner Verwertungsobliegenheit nachgekommen ist, zur Erfüllung der Honorarforderung nur Zug-um-Zug gegen Rückabtretung der erfüllungshalber an den Sachverständigen abgetretenen Schadensersatzforderungen gegen den Schädiger und den Haftpflichtversicherer verpflichtet ist.
Sie erklären:
Mir ist bewusst, dass ich mein 14-tägiges Widerspruchsrecht als Verbraucher dadurch vorzeitig verliere, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerspruchsrecht ausgeübt haben. Sollte der Auftraggeber jedoch von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, halten wir uns vor, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00 € zzgl. MwSt. für entstandenen Zeitaufwand und Fahrtkosten in Rechnung zu setzen.

